Bundesregierung zur Förderung inklusiver Bildung
- Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung hat sich für die laufende Legislaturperiode vorgenommen, allen Menschen beste Bildungschancen zu bieten, Teilhabe und Aufstieg zu ermöglichen und durch inklusive Bildung zu sichern. Das geht aus einer Antwort (20/11577) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11399) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
In der Antwort heißt es:
Im Februar 2009 ratifizierten der Deutsche Bundestag und Bundesrat die UN-Behindertenrechtskonvention und verpflichteten sich damit auch zur Umsetzung inklusiver Bildung auf allen Ebenen. Wenngleich die Bildungshoheit in Deutschland bei den Ländern und die Schulträgerschaft bei den Kommunen liegt, obliegt dem Bund die Steuerung des Umsetzungsprozesses der Konvention. Der Bund hat ferner Maßnahmen für eine stetige Verbesserung der Qualität und der Rahmenbedingungen inklusiver Bildungsangebote zu ergreifen, soweit dies im Rahmen der Kompetenzen des Bundes möglich ist. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021 kündigten die regierungstragenden Parteien noch unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung der inklusiven Bildung an. So forderten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Wahlprogramm „sozial diverse und inklusive Schulen, in denen junge Menschen so lange wie möglich gemeinsam lernen“ Hierfür brauche es zeitgemäße Raumkonzepte für inklusive Lernformen. Die SPD kündigte „Lehr- und Lernmaterialien für inklusive, ganzheitliche Bildung“ an. Und die FDP setzte unter anderem durch den Einsatz von Learning Analytics auf eine stärkere Individualisierung im Bildungssystem und bedarfsorientierte Lernangebote.
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung spielt die Stärkung inklusiver Bildung nach Auffassung der Fragesteller jedoch eine sehr untergeordnete Rolle. Die angekündigten Maßnahmen bleiben allgemein und beziehen sich insgesamt auf den Themenkomplex der Inklusion in Deutschland. Vorhaben mit einem expliziten Fokus auf die inklusive Bildung lassen sich im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht finden. Die Länder haben in den vergangenen Jahren nach Auffassung der Fragesteller erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Recht auf inklusive Bildung an Schulen schrittweise umzusetzen. Es stellen sich konkrete Fragen, mit welchen Maßnahmen die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, die Einhaltung sowie eine sinnvolle Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der inklusiven Bildung sicherstellen will.
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Um dieses Vorhaben zu erreichen, fördert die Bundesregierung inklusive Bildungsprojekte und Förderrichtlinien, darunter mit 22,6 Millionen Euro die Förderrichtlinie „Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung“ über den Zeitraum 2021 bis 2026. Zudem finanziert die Bundesregierung die Studie „Inklusive Bildung in der Sekundarstufe I“ mit insgesamt sieben Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2025.
Neue Förderrichtlinien in der laufenden Legislaturperiode wurden bisher nicht erlassen, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Umsetzung inklusiver Bildung im Zuständigkeitsbereich der Länder liege. So müssten die Länder „entsprechende Ressourcen und Maßnahmen“ bereitstellen, um inklusive Bildung zu gewährleisten.