Rechte von Menschen mit Behinderungen

Bildung

Inklusive Bildung, ob in der Schule oder in anderen Bildungsbereichen, ist in Deutschland noch lange keine Realität. Dieser Befund steht im Gegensatz zur Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass guter inklusiver Unterricht innerhalb eines inklusiven Bildungssystems möglich ist.

Die UN-BRK präzisiert und konkretisiert das Menschenrecht auf Bildung mit Blick auf die Situation und die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen (Artikel 24 UN-BRK). Sie verpflichtet den Vertragsstaat zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Artikel 24 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2 UN-BRK). Sie enthält darüber hinaus eine Reihe von Vorgaben zur Umsetzung geeigneter und erforderlicher Schritte (Artikel 24 Absatz 2 bis 5 UN-BRK). Die menschenrechtliche Gewährleistung der Konvention umfasst die Bildung vom Lebensanfang bis zum Lebensende.

Die Monitoring-Stelle UN-BRK setzt sich vor allem dafür ein, das bestehende Bildungssystem so zu reformieren, dass es alle Menschen mit und ohne Behinderungen optimal fördert und niemanden wegen einer Behinderung ausgrenzt. Ohne ein inklusives Bildungssystem, in der Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen, kann der Aufbau einer inklusiven Gesellschaft nicht gelingen und das Recht auf inklusive Bildung nicht eingelöst werden.

Über zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK im Jahr 2009 muss mit Blick auf das deutsche Schulsystem exemplarisch festgestellt werden, dass der Umsetzungsstand weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. In keinem Bundesland ist der notwendige gesetzliche Rahmen, eine inklusive Schule zu schaffen und zu gewährleisten, abschließend entwickelt worden.

In der Hochschulbildung, einem weiteren von der Monitoring-Stelle UN-BRK untersuchten Bereich, hat sich grundsätzlich die Situation von Studierenden mit Beeinträchtigungen seit Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland verbessert. Der exemplarische Blick auf wesentliche Aspekte, etwa die Regelungen zu Nachteilsausgleichen, Behindertenbeauftragten und Aktionsplänen zeigt allerdings, dass die Länder die rechtlichen Regelungen des Hochschulrahmengesetzes in die Landesgesetze nur in unterschiedlichem Maße übernommen haben.

Zentrale Anliegen

  • Die Monitoring-Stelle UN-BRK empfiehlt die Entwicklung einer gemeinsamen gesamtstaatlichen Bildungsstrategie von Bund und Ländern zur Verwirklichung der schulischen Inklusion („Pakt für inklusive Bildung“), mit der die Länder dabei unterstützt werden, ein inklusives Bildungssystem auf allen Bildungsebenen aufzubauen.
  • Gleichzeitig empfiehlt die Monitoring-Stelle UN-BRK dem Bund zu prüfen, welche bundesseitigen Möglichkeiten bestehen, dabei steuernd und unterstützend tätig zu werden.
  • Seit 2009 empfiehlt die Monitoring-Stelle UN-BRK den Kultusminister*innen und ihrer Konferenzen in der Anerkennung des menschenrechtlichen Inklusionsverständnis der UN-BRK, gute inklusive Angebote und die Integration sonderpädagogischer Förderung in der „Regelschule“ aus- und im Zuge dessen die Strukturen von Sonder- und Förderschulen abzubauen.
  • Die Konzepte und Gesetze der Bundesländer zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems müssen im Einklang mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen. Landesregierungen dürfen im Aufbau eines inklusiven Bildungssystems nicht nachlassen und müssen eine hohe Qualität des gemeinsamen Unterrichts gewährleisten.
  • Die Monitoring-Stelle UN-BRK empfiehlt den Landesregierungen, ihre Hochschulen im Sinne der Inklusion weiterzuentwickeln und den Hochschulen, Barrieren für die Zugänglichkeit der Hochschulbildung weiter abzubauen, etwa durch die weitere Flexibilisierung von Studien- und Prüfungsbedingungen und Weiterentwicklung von inklusiven digitalen Lehr- und Lernangeboten.
  • Im gesamten Bildungssystem soll Menschenrechtsbildung systematisch verankert werden. Dies gilt gleichermaßen für frühkindliche Bildung, Schule, Aus- und Weiterbildung sowie Hochschule.

Menschenrechte im Fokus - Inklusive Bildung

Schüler*innen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen lernen und aufwachsen, Förderschulen müssen schrittweise abgebaut werden. So lautet die Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist. Doch in der Realität ist Deutschland immer noch weit entfernt von einem inklusiven Schulsystem. Warum das so ist und wie es sich ändern lässt, erfahren Sie im Video mit Institutsexpertin Dr. Susann Kroworsch.

Artikel 24 UN-Behinderrechtskonvention

Exklusion in der schulischen Bildung

Die Entwicklung der Exklusionsquote in der schulischen Bildung von 2008 bis 2021.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Susann Kroworsch

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 444

E-Mail: kroworsch(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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