GEW Hamburg ignoriert das Menschenrecht auf inklusive Bildung
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Im Jahr 2010 fand in Hamburg der große Volksentscheid zum Bildungssystem statt, bei dem es unter Anderem um eine Reform des Schulsystems ging. In der damaligen Debatte ging es zudem um die Abschaffung der Förderschulen und somit der Entstehung eines mit der UN-Behindertenrechtskonventions vereinbaren Schulsystems.
Die Idee damals: Alle Mitarbeiterinneun und Mitarbeiter der Förderschulen an den Gymnasien und Stadtteilschulen mit zu integrieren und somit Kindern mit Behinderungen ein vollwertige inklusive Bildung zu ermöglichen. Ergänzt sollte das System durch individuelles Lernen. Eine Lernform die es ermöglicht, Kinder geziehlter nach ihren Fähigkeiten zu lehren.
Mittlerweile werden in Hamburg 40 Grundschulen und 26 Stadtteilschulen als "Schwerpunktschulen" gelistet. Eigentlich wenig, wenn man bedenkt, dass in Hamburg insgesamt 476 Schulen existieren. Laut Schuldatenbank sind in Hamburg zudem 25 Sonderschulen vorhanden, also Bildungseinrichtungen in der Lage sind, auf einen besonderen Bedarf einzugehen, aber auch hier macht Hamburg deutlich: "In Hamburg liegt der Fokus darauf, inklusive Bildungsansätze zu fördern und Kinder nach Möglichkeit in regulären Schulen zu unterrichten, wobei Sonderschulen als wichtige Ergänzung dienen, um spezifische Bedürfnisse zu adressieren."
Das Thema UN-Behindertenrechtskonvention, scheint nicht mehr so zu gewichten, wie es sollte, denn in vielen Stätten und Gemeinden kommt der Rotstift zum Einsatz. Ein Rotstift der nicht selten bei Inklusion, Teilhabe und inklusiver Bildung ansetzt. Das es sich allerdings bei der UN-Behindertenrechtskonvention um keine reine Vereinbarung handelt, sondern durch den Artikel 25 GG sich dem eines Bundesgesetzes gleicht, ist zwar verfassungsrechtlich bestätigt, aber oft nicht konsequent umgesetzt.
Der Verein "Pro Inklusion Hamburg e.V." macht jetzt auf folgendes aufmerksam: Erst im Dezember 2024 hatten Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer zur Inklusion in Schulen für viel Wirbel gesorgt. Palmer hatte in einem Interview vorgeschlagen, aus finanziellen Gründen wieder verstärkt auf Sonderschulen zu setzen, da die Inklusion, so Palmer, "inhaltlich nicht gut funktioniert."
Nun fordert die GEW Hamburg eine deutliche Stärkung der Hamburger Sonderschulen (einschließlich der ReBBZ-Schulen). Die Sonderschulen seien „wertvolle und gleichwertige Bestandteile des Schulsystems“ und müssten „entsprechend ausgestattet und voll aus finanziert werden.“ Die Sonderschulen hätten „nach wie vor stabile Anmelde- und Schülerzahlen“ und würden „Kindern und Jugendlichen mit besonderem und umfangreichem Förderbedarf ein adäquates Spektrum an Förder-, Therapie-, Erziehungs- und Unterrichtsangeboten“ bieten.
Diese Forderung macht uns fassungslos. Sonderschulen sind und bleiben Sondersysteme. Sie sind nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Menschenrecht auf inklusive Bildung. Nur selten führen sie zu einem anerkannten Schulabschluss.
Mit dem Besuch einer Sonderschule beginnt meist eine lebenslange Exklusions-Kette. Von der Sonderschule in die Werkstatt und die besondere Wohnform – so sieht der vorgezeichnete Weg für zu viele Menschen mit Behinderungen immer noch aus.
Gleichzeitig fordert die GEW Hamburg eine „vollständig inklusive Schule“ und ein längeres gemeinsames Lernen. Allerdings ignoriert sie dabei: Eine inklusive Schule bezieht ALLE mit ein. Sie schließt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nicht aus.
Seit mehr als 30 Jahren setzt sich unser Verein Pro Inklusion Hamburg e.V. (ehemals LAG Eltern für Inklusion e.V.) erfolgreich für das gemeinsame Leben und Lernen von behinderten und nicht behinderten Menschen ein: im Kindergarten, in der Grundschule, in den weiterführenden Schulen, in der beruflichen Ausbildung, im Arbeits- und Berufsleben, in der Freizeitgestaltung und in Wohnformen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung